Zwei Erbfälle zusätzlich mit Übergabevertrag
vom 17.6.2025
für 150 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Zum Tod der Mutter: Wenn ich es richtig verstanden habe, war die Verteilung der 60000,00 € als Erbteil (je 1/3) zwar richtig, aber nicht nach dem § 2050 BGB (Ausgleichungspflicht der Abkömmlinge). ... Der genannte Jahreswert 7008,00 € als Gegenleistung ist wie (also wie berechnet wird) beim Pflichtteilsergänzungsanspruch zu berechnen? ... Eine wichtige Frage ist jetzt auch, kann ich beim Bruder die § 2050 BGB (Ausgleichungspflicht der Abkömmlinge) betreffs des Todes der Mutter fordern und für den Tod des Vaters noch einen Pflichtteil und/oder Pflichtteilsergänzungsansprüche, also hätte ich praktisch 3x Ansprüche?