Arbeitsverhältnis nach Facharztprüfung
vom 7.10.2023
für 75 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Krim.-Dir. a.D. Willy Burgmer / Erkelenz
Der Arbeitsvertrag ist befristet nach dem Gesetz über befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung in der jeweiligen Fassung bis zum 31.08.2025 zu ihrer zeitlich und inhaltlich strukturierten Weiterbildung zur Fachärztin." ... Ich plane, anschließend möglichst schnell ein Anstellungsverhältnis in einer Arztpraxis zu beginnen und würde gerne ohne Kündigung/Kündigungsfristen die Klinikzeit beenden.