Schwanger vor Arbeitsbeginn
vom 30.12.2024
für 40 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Dezember 2024 wurde mir von meiner Frauenärztin mitgeteilt, dass ich schwanger bin. 1- Wann sollte ich meinen neuen Arbeitgeber über meine Schwangerschaft informieren? 2- Darf mein Arbeitgeber mich kündigen, da ich bereits vor Arbeitsbeginn schwanger war? 3- Falls es zu einer Kündigung kommt, habe ich erneut Anspruch auf Arbeitslosengeld?