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Neuen Arbeitsvertrag und Schwanger

15. März 2021 08:15 |
Preis: 51,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Hallo, ich bin Ärztin von Beruf beschäftigt in Innere Bereich. Am 05.02.21 hatte ich ein Vorstellungsgespräch in einem KH und sie haben mir gleich angenommen bzw innerhalb 2 Wochen habe ich den Vertrag zum Unterschreiben und weitere Dokumente bekommen. Allerdings habe ich ein Kündigungsfrist von 6 Wochen bis zum incl. 22 März auf meine alte Arbeitsstelle. In zwischen Zeit habe ich erfahren das ich schwanger bin, welche ungeplant war. Wurde am 01.03.21 von Frauenarzt festgestellt. Ich soll auf meine neue Arbeitsstelle am 12.04.21anfangen. Jetzt bin ich verunsichert weil ich immer noch auf die alte Stelle bin, die wissen schon Bescheid und aufgrund erheblicher Beschwerden bin ich krankgeschrieben, aber auf die neue Stelle habe ich noch nicht gesagt. Besteht ein Gefahr von Kündigung? Wann soll ich über meine Schwangerschaft sagen? Momentan noch nicht, aber kann auch gut möglich sein, dass ich ein Beschäftigungsverbot bekomme. Was für Konsequenzen kann ich da haben? Der Vertrag in befristet auf 2 Jahren. Vielen Dank im Voraus

15. März 2021 | 08:44

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,


die Gefahr einer Kündigung bei Mitteilung der Schwangerschaft besteht nicht, denn insoweit haben Sie auch in einer -vermutlich vereinbarten -Probezeit einen Kündigungsschutz nach § 17 MuSchG. Danach dürfen Schwangere auch in der Probezeit (wenn bei Ihnen vereinbart) nicht gekündigt werden.


Die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt der Mitteilung an den neuen Arbeitgeber lässt sich nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung nur mit "unverzüglich" beantworten.

Zwar gibt es keine allgemeine Mitteilungspflicht, aber hier werden - auch gegenüber dem neuen Arbeitgeber Treuepflichten für die unverzügliche Mitteilung bestehen. Denn als Ärztin werden Sie auch eine Schlüsselposition im KH besetzen, so dann Neueinstellung und auch mögliche Einarbeitung einer Vertretung längere Zeit in Anspruch nehmen würde.


Zudem wird Beschäftigungsverbot eingreifen, sodass auch daher die Arbeitgeberinteressen tangiert werden.

Daher werden Sie die Schwangerschaft unverzüglich mitteilen müssen, könnten sich sonst sogar schadenersatzpflichtig machen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


ANTWORT VON

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