Kündigungsfrist Vollzeitstelle
vom 9.2.2025
für 35 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Ab dem 01.01.2025 bin ich auf Teilzeit gegangen, für diese neue Stundenanzahl habe ich einen neuen Vertrag ausgehändigt bekommen. Auf dem neuen Vertrag wird bei der Kündigungsfrist auf die gesetzliche Kündigungsfrist verwiesen. Mit dem Zusatz, dass sich die Kündigungsfrist für den Arbeitnehmer verlängert, sobald sie sich für den Arbeitgeber verlängert.