Sie arbeitet in Vollzeit mit gutem Gehalt. ... Laut Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (SGB III) heißt es in: § 24 (1) In einem Versicherungspflichtverhältnis stehen Personen, die als Beschäftigte oder aus sonstigen Gründen versicherungspflichtig sind. § 25 Abs (1) Versicherungspflichtig sind Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt (versicherungspflichtige Beschäftigung) sind Abweichend davon bestimmt u.a. § 28 (1) Versicherungsfrei sind Personen, 1. die das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches vollenden, mit Ablauf des Monats, in dem sie das maßgebliche Lebensjahr vollenden, Die Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld sind in § 98 SGB III wie folgt definiert: (1) Die persönlichen Voraussetzungen sind erfüllt, wenn 1. die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer nach Beginn des Arbeitsausfalls eine versicherungspflichtige Beschäftigung a) fortsetzt, b) aus zwingenden Gründen aufnimmt oder c) im Anschluss an die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses aufnimmt, 2. das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt oder durch Aufhebungsvertrag aufgelöst ist und 3.die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer nicht vom Kurzarbeitergeldbezug ausgeschlossen ist. (2) Die persönlichen Voraussetzungen sind auch erfüllt, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer während des Bezugs von Kurzarbeitergeld arbeitsunfähig wird, solange Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts im Krankheitsfall besteht oder ohne den Arbeitsausfall bestehen würde. (3) Die persönlichen Voraussetzungen sind nicht erfüllt bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern 1. während der Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme …. 2. während des Bezugs von Krankengeld sowie… 3. während der Zeit, in der sie von einem privaten Krankenversicherungsunternehmen… (4) Die persönlichen Voraussetzungen sind auch nicht erfüllt, wenn und solange Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei einer Vermittlung nicht in der von der Agentur für Arbeit verlangten und gebotenen Weise mitwirken…. ... Hier sehen wir eine Diskriminierung älterer voll arbeitender Arbeitnehmer und - als juristische Laien- einen Widerspruch in der Sachlage.