Zweifel an der tatsächlichen Arbeitsleistung
vom 26.9.2025
für 60 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Deniz Altundag / Bremen
Dabei ist festzuhalten, dass die Dame noch 2 weitere Tätigkeiten hat - die uns nicht bekannt waren - Ausbildung in einer Kita - Minijob Darauf angesprochen teilte die Dame mit, dass sie nebenbei arbeiten dürfe und dieses nicht untersagt werden könne (obwohl eine Genehmigungspflicht im Arbeitsvertrag anthalten ist). ... Ich habe nun eingefordert (nachdem sie mitgeteilt hatte der Lohn wäre fällig, weil sie für die Firma Leistung erbracht habe), dass sie mir ihre Tätigkeiten der letzten 3 Monate auflistet (Akquisetätigkeiten, Kundengespräche, Projektarbeit, ...). 1. Ist die Aufforderung ihre Arbeit der letzten 3 Monate aufzulisten rechtens?