Domainschutz
beantwortet von
Rechtsanwalt Karlheinz Roth / Holm
Guten Abend. Wenn ich eine Domain namens "Gitarrenschule-München.de" besitze, habe ich dann einen Abwehr- oder Unterlassungsanspruch gegen eine neu angemeldete Seite namens "Münchner-Gitarrenschule"? Diese Namen hier sind fingiert und beispielhaft, aber im realen Fall geht es auch um die Kombination eines Städtenamens mit einer angebotenen Dienstleistung. Vielen Dank für eine klare Antwort. Freund ...