Mietrecht: Eltern des Mitbewohners = mein Vermieter. Wie sieht das Besuchsrecht aus?
vom 18.7.2013
75 €
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Guten Tag, die Ausgangssituation ist Folgende: Ich wohne in einer Wohngemeinschaft mit meinem Mitbewohner. Die Wohnung, in der wir wohnen, ist Eigentum der Eltern meines Mitbewohners. Seine Eltern, konkret sein Vater, ist mein Vermieter, mit ihm habe ich den Mietvertrag abgeschlossen. Mein Mitbewohner ist ca. jedes 2. Wochenende da, daher zahle ich den größten Anteil der Nebenkosten, dies ...