Einliegerwohnung gekündigt - Frage zur Härteklausel
vom 8.7.2016
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg / Stuttgart
Guten Tag zusammen, in unserem Einfamilienhaus, welches wir selbst bewohnen, befindet sich eine Einliegerwohnung, in welcher mein mittlerweile 84-jähriger Vater seit einigen Jahren wohnt. Er ist nicht pflegebedürftig, fährt noch Auto und erledigt seinen Alltag bislang selbständig. Da ein weiteres Zusammenleben aufgrund seines Verhaltens für uns nicht mehr tragbar ist, haben wir das Mietverhä ...