Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie sollten als Mieterin im Vertrag die Tochter einsetzen denn diese soll die Wohnung bewohnen. Alles andere würde von Anfang an auf eine Untervermietung hinauslaufen. Sie sollten aber klären ob eine amtliche Betreuung besteht. Es reicht generell zu fragen auf die Vorlage des Betreuerausweises müssen Sie nicht bestehen.
Wenn eine förmliche Betreuung besteht müssen Sie bei "Mieterin" schreiben: Frau xy vertreten durch die Eltern Frau x und Herrn y.
Kommt es Ihnen auf finanzielle Sicherheit an, können Sie eine Bürgschaft der Eltern für Foderungen aus dem Mietvertrag verlangen. Zwingend ist das aber nicht:
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Wöhler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht und Arbeitsrecht
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