WG, Miete
beantwortet von
Rechtsanwältin Simone Sperling / Dresden
Sehr geehrter Anwalt/Anwältin, folgendes Problem: ich hatte eine WG, meine ehelmalige Mitbewohnerin ist am 30.10. urplötzlich ausgezogen. Ich hatte mir noch ein schriftlich geben lassen, von wann bis wann sie bei mir gewohnt hat und, dass sie mir - sollte kein Nachmieter gefunden werden etc.- noch 3 Monate ihren Mietanteil zahlt. Die Wohnung wurde damals nur angemietet um mit ihr dort einzuziehen ...