Kündigungssperrfrist Eigenbedarf
vom 27.4.2025
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Guten Tag, wir wohnen seit sechs Jahren in einem Reihenhaus zur Miete. Dies wurde von der Besitzerin nun an neue Eigentümer verkauft. Der neue Eigentümer möchte uns nun wegen Eigenbedarf kündigen haben wir hier in diesem Fall ein Anrecht auf Paragraph 577 A des BGB oder gilt hier nur eine Kündigungsfrist von sechs Monaten? Vielen Dank ...