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Rückzahlung Kaution, Kontonummer wird nicht mitgeteilt

| 14. April 2025 22:57 |
Preis: 80,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Unser Mieter der Räume war ein eingetragener Verein. Nach erheblichem Ärger wurde gekündigt, der Verein ist vor über einem Jahr ausgezogen. Es wurde mehrfach per Mail und Post um die Kontonummer gebeten zur Rückzahlung der Kaution. Nie kam eine Antwort. Auf der Homepage des Vereins ist ein „Spendenkonto" angegeben, telefonisch wurde uns jetzt mitgeteilt, darauf soll die Kaution überwiesen werden. Die Homepage des Vereins ist aber sehr Mangelhaft, vor allem in Bezug auf das Impressum, kein Vorstand etc aufgeführt. Wir haben jetzt per Mail gebeten zu bestätigen, dass dieses Spendenkonto für die Rückzahlung der Kaution verwendet werden soll.
Nicht mal darauf kam eine Antwort.
Nach unseren schlechten Erfahrungen mit dem Verein wollen wir aber gerne schriftlich eine Angabe zur Kontonummer für die Rückzahlung und den doch hohen Betrag nicht „auf Verdacht" auf dieses Spendenkonto überweisen.
Ist unsere Forderung nach einer schriftlichen Bestätigung richtig?

15. April 2025 | 01:03

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:

Ihre Zurückhaltung bei der Auszahlung der Kaution ist vollkommen nachvollziehbar und aus meiner Sicht auch rechtlich geboten. Ohne eine schriftliche und eindeutige Bestätigung des Vereins, dass die Rückzahlung auf das genannte Spendenkonto erfolgen soll, sollten Sie keine Überweisung vornehmen, zumal Zahlungen auf Spendenkonten auch zweckgebunden sein können. Es besteht ansonsten die Gefahr, dass der Verein die Zahlung später nicht anerkennt und die Kaution nochmals verlangt. Auch kann die IBAN auf der Webseite falsch oder veraltet sein.

Ich empfehle, schriftlich eine Frist zu setzen und notfalls eine gerichtliche Hinterlegung der Kaution in Betracht zu ziehen, wenn weiterhin keine Rückmeldung erfolgt.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 15. April 2025 | 11:25

Sehr geehrter Herr Weber, herzlichen Dank für Ihre rasche und qualifizierte Antwort.
Nur zum Verständnis:
müssen wir zwingend die gerichtliche Hinterlegung machen, wenn der Mieter weiterhin nicht reagiert um unsere Pflicht zu erfüllen?
Oder genügt es, wenn wir schriftlich mit Hinweis auf die zweifelhafte Sachlage mit dem Spendenkonto mitteilen, dass wir selbstverständlich und umgehend die Kaution überweisen, sobald wir eine eindeutige Kontonummer vom Verein erhalten?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. April 2025 | 14:18

Sehr geehrter Ratsuchender,

eine gerichtliche Hinterlegung ist nicht zwingend notwendig, allerdings können Sie sich dann entspannt zurücklehnen und müssen sich nicht mehr darum kümmern.

Es reicht aber grundsätzlich auch aus, wenn Sie die von Ihnen geplante Mitteilung machen.

Mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 15. April 2025 | 09:22

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Die Antwort war sehr gut verständlich und nachvollziehbar erklärt mit Empfehlung wie vorzugehen ist.
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 15. April 2025
5/5,0

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