Wohnungseigentümerversammlung: Hausgeldabrechnung nicht vollständig
vom 14.11.2021
für 52 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Michael Böhler / Konstanz
Ich bin Wohnungseigentümer. Bei der Eigentümerversammlung (Oktober 21) bestand der Hausverwalter darauf, nach Köpfen abzustimmen, anstatt nach Miteigentumsanteilen (letzteres steht in der Teilungserklärung). Obwohl ich zwei Wohnungen im Haus besitze, durfte ich nur als 'ein Kopf' abstimmen, was die Mehrheitsverhältnisse nicht widerspiegelt. Außerdem rechnete er die Ausgaben und Einnahmen der Insta ...