Gebrauchsüberlassung oder Untervermietung?
beantwortet von
Rechtsanwalt Lars Liedtke / Göttingen
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin, Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt, ich bin Eigentümer eines Mehrfamilienhauses in Berlin. Ein Mieter informierte mich, dass er sich für 6 Monate im außereuropäischen Ausland aufhalten werde und für diesen Zeitraum einem Freund die Wohnung überlassen möchte. Bis auf eine eventuelle Beteiligung an den Nebenkosten soll die Wohnung unentgeltlich zur Verfügung gestel ...