Anrecht, Treppen-Lift in Eigentumswohnanlage einbauen zu dürfen?
vom 5.5.2008
20 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Guten Tag, der Sachverhalt: Eigentumswohnanlage mit 7 Wohnungen, 4 Stockwerke, kein Aufzug. Im 3. Stock 2 Wohnungen, welche zusammengelegt von einem Ehepaar (Eigentümer) bewohnt werden. Im 4. Stock eine Wohnung, meine. Das Ehepaar hat nun beim Verwalter beantragt, auf eigene Kosten einen Treppenhaus-Sitzlift im (gemeinschaftlichen) Treppenhaus einbauen zu dürfen. Begründung: aus gesundheitliche ...