Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Wenn das Mietverhältnis bereits seit mehr als 10 Jahren besteht, beträgt die Kündigungsfrist für den Vermieter 9 Monate. Hierbei ist der zwischenzeitliche Vermieterwechsel unerheblich, die Zeit ist ab dem Abschluß des Mietvertrages mit dem ersten Vermieter zu rechnen. Sie können dem Mieter damit mit einer Frist von 9 Monaten kündigen.
Wenn das Mietverhältnis seit weniger als 8 Jahren besteht, beträgt die Kündigungsfrist 6 Monate.
Bei einer Dauer von weniger als 5 Jahren beträgt die Frist 3 Monate.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.