Bezieht sich die Umlegung der Erschließungskosten immer auf das gesamte Areal?
Eine Stadt ist im Begriff eine Fläche als Gewerbegebiet auszuweisen. Für die Erschließung=Strasse=sollen die Grundstückseigentümer zur Kasse gebeten werden. Bei meinem Grundstück handelt es sich um ein Areal, was ca 30000qm groß ist. Straßenbreite 150 Meter -- Tiefe 230 Meter. Der vordere Teil des Grundstückes ca 60 Meter gehören der Stadt Der anschließende Teil wurde von mir jetzt dazugekauf ...