Unterschreitung der Abstandsfläche
beantwortet von
Rechtsanwalt Thomas Bohle / Oldenburg
2005 habe ich einen Holzbalkon errichten lassen. Dieser wurde mit Zustimmung des damaligen Eigentümers mit 2m Abstand vom Nachbargrundstück gebaut. Da der Balkon an vielen Stellen morsch war, wurde er nun durch einen neuen Balkon in Stahlausführung ersetzt. Hierbei wurde die Abstandsfläche von 2 m eingehalten, der Balkon in seiner Form aber verändert (kürzer jedoch breiter). Vorher hatte der Balk ...