Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Grundstücksbebauung in Bochum und Abstände zum Nachbarn

| 27. September 2023 19:16 |
Preis: 30,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von

In erster Line richtet sich die Frage an und in Bochum ansässige Anwälte. Wir haben ein Grundstück was bebaut werden soll und auch bebaut werden kann. Ohne Altlasten und erschlossen. Das Nachbargebäude steht auf der Grundstücksgrenze. Unsere Frage ist, können wir drei Meter oder weniger von der Grundstücksgrenze und auch vom Nachbarhaus bauen? Ist eine Bauvoranfrage notwendig wenn wir nach § 34 BauGB den Bau umsetzen möchten, reicht hier eine formlose Bauvoranfrage?

27. September 2023 | 22:23

Antwort

von


(3187)
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten (ich hoffe, das ist für Sie in Ordnung, auch wenn ich nicht in Bochum ansässig bin; ich kenne mich jedoch mit dem Recht in NRW noch gut aus, da ich selbst dort fast 30 Jahre gelebt habe, vor allem in Hagen und in Bonn):

In Nordrhein-Westfalen, und somit auch in Bochum, gilt grundsätzlich ein Mindestabstand von 3 Metern zur Grundstücksgrenze gemäß § 6 der Landesbauordnung NRW. Eine Unterschreitung dieses Abstands ist nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung des Nachbarn möglich.
Da das Nachbargebäude direkt an der Grundstücksgrenze steht, könnte es sein, dass hier eine Ausnahme vorliegt. Allerdings ist dies immer eine Einzelfallentscheidung und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie zum Beispiel der Art der Bebauung auf den angrenzenden Grundstücken und der konkreten Situation vor Ort. Insbesondere ist Akteneinsicht bei dem Baurechtsamt zu nehmen, um nachzusehen, ob da z. B ein Bebauungsplan gilt oder nicht. Neuere kann man schon im Internet auf der Seite der Stadt Bochum finden.

Dort sind in erster Linie entsprechende Regelung gegebenenfalls zu finden.

Eine Bauvoranfrage ist nicht zwingend notwendig, kann aber in Ihrem Fall sinnvoll sein, um vorab Rechtssicherheit zu erlangen. In der Bauvoranfrage können Sie die Frage des Grenzabstands und andere relevante Punkte klären. Eine formlose Bauvoranfrage ist grundsätzlich möglich, allerdings empfiehlt es sich, diese schriftlich einzureichen und alle relevanten Punkte darzulegen.

Einen Anwalt aus Bochum kann ich Ihnen aber gerne bei Bedarf vermitteln.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Rückfrage vom Fragesteller 1. Oktober 2023 | 14:07

Danke für die Antwort. Also kann der Nachbar es erlauben, dass wir auch 2m oder 2,5m von der Grundstücksgrenze und seinem Haus bauen? Wie verhält es sich mit der Brandschutznorm /-auflagen? Müssen wir die Genehmigung vom Nachbarn vorher einholen und die Bauvoranfrage dann stellen? Was passiert wenn der Nachbar verstirbt ,verkauft oder vermietet?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. Oktober 2023 | 15:35

Sehr geehrter Fragesteller

ich antworte Ihnen gerne wie folgt:

Ja, grundsätzlich kann der Nachbar es erlauben, dass Sie näher an die Grundstücksgrenze bauen. Allerdings muss diese Zustimmung schriftlich erfolgen und wird in der Regel als sogenannte Baulast im Grundbuch eingetragen. Dies dient dazu, dass auch zukünftige Eigentümer des Nachbargrundstücks an diese Zustimmung gebunden sind.

In Bezug auf die Brandschutznormen müssen Sie die Vorgaben der Landesbauordnung NRW und der Bauordnung der Stadt Bochum einhalten. Diese können je nach Art und Größe des geplanten Gebäudes variieren. In der Regel müssen Sie jedoch sicherstellen, dass im Brandfall ein Übergreifen des Feuers auf das Nachbargrundstück verhindert wird.

Dies kann beispielsweise durch den Einbau von Brandschutzwänden oder die Verwendung von nicht brenin jedem Fall vor der Bauvoranfrage einholen, da diese in der Regel Bestandteil der Bauvoranfrage ist. Sollte der Nachbar während des Bauprozesses versterben, verkauft oder vermietet er das Grundstück, bleibt die einmal erteilte Zustimmung bestehen, da sie als Baulast im Grundbuch eingetragen ist.
Bitte beachten Sie jedoch, dass dies allgemeine Informationen im Rahmen einer Erstberatung sind und im Einzelfall abweichen könnennbaren Baustoffen erreicht werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ergänzung vom Anwalt 27. September 2023 | 22:28

Eines noch: Ich hatte in der Tat vorher noch nachgesehen, ob es Anwälte in Bochum gibt, die hier Baurechtsfälle beantworten und die gibt es leider nicht. Nur zu Ihrer Information.

Bewertung des Fragestellers 5. Oktober 2023 | 10:30

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Daniel Hesterberg »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 5. Oktober 2023
5/5,0

ANTWORT VON

(3187)

Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Arbeitsrecht, Erbrecht, Miet- und Pachtrecht, Vertragsrecht, Zivilrecht, Baurecht, Verwaltungsrecht, Ausländerrecht