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Nachbar plant Wohnwagen auf PKW Stellplatz abzustellen mit Einschränkungen für uns.

1. November 2022 10:13 |
Preis: 40,00 € |

Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Hallo,
unser Nachbar plant, seinen neuen 6-7m langen und ca. 2,50 hohen Wohnwagen auf seinem PKW Stellplatz (ca. 3m breit und 6m lang) der sich auf seinem Grundstück befindet und direkt an unser Grundstück grenzt, abzustellen. Direkt angrenzend an den Stellplatz des Nachbarn liegt unser ca. 9m lange und ca. 3m breite Carport, in dem wir unsere Autos hintereinander abstellen. Mit dem von unserem Nachbarn geplanten Abstellen des Wohnwagens auf dem besagten Stellplatz sind aus unserer Sicht folgende Einschränkungen für uns verbunden:
1. Einsicht in die Straße beim Herausfahren unserer Autos aus unserem Carport ist stark behindert oder vielmehr nicht mehr möglich. Erhöhte Unfallgefahr
2. Das Einfahren in unseren Carport wird mit dem Abstellen des Wohnwagens stark erschwert (ziemlich enge Bebauung)
3. Stark verminderter Lichteinfall in unseren Carport und damit in die ganze Front unseres Hauses. Es wird dadurch deutlich dunkler bei uns.
4. Es entsteht für uns der Eindruck als sei ein zusätzliches Gebäude/eine Garage direkt an unserer Grundstücksgrenze errichtet worden.
5. Der Einstieg in den Wohnwagen könnte je nach Abstellrichtung das Betreten unseres Grundstücks durch den Nachbarn erforderlich machen

Meine Fragen sind folgende:
1. Ist es grundsätzlich Rechtens, wenn ein Wohnwagen auf einem KFZ Stellplatz abgestellt wird oder gibt es da Einschränkungen?
2. Gibt es Einschränkungen der Nutzung von KFZ Stellplätzen bei sehr engen Bau-/Grundstücksverhältnissen zu den Nachbarn die berücksichtigt werden müssen?
3. Welche rechtlichen sinnvollen und zielführenden Möglichkeiten gibt es, gegen dieses Vorhaben vorzugehen?
4. Wie sollen wir uns am besten verhalten? Das Verhältnis zum Nachbarn ist ok, aber mehr auch nicht.
5. Wo sollten wir uns noch weiter über unsere Rechte informieren? Welche Empfehlung haben Sie für uns?

Wir freuen uns über einen ersten Rat. Vielen Dank schon mal im Voraus

Mit freundlichen Grüßen

1. November 2022 | 10:47

Antwort

von


(2928)
Damm 2
26135 Oldenburg
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Sehr geehrter Ratsuchender,


solange es auf seinem Grundstück ist, gibt es keine Einschränkungen, die das verbieten würden. die beschwererliche Ein- und Ausfahrt reicht nicht, auch nicht die beengte Bebauung.


Allein der geringere Lichteinfall könnte dann zu einer Abstandsregelung von 3m zum Nachbargrundstück führen, wenn der Lichteinfall mehr als nur geringfügig beeinträchtigt werden würde - das wäre dann Tatfrage.


Ich würde Ihnen raten, sich unverzüglich mit dem örtlichen Bauamt in Verbindung zu setzen, gerade um die Frage des verringerten Lichteinfalls und der noch hinnehmbaren Beeinträchtigung klären zu lassen.


Der Nachbar darf aber nicht über Ihr Grundstück gehen, um in den Wohnwagen einzusteigen; das können Sie untersagen.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


ANTWORT VON

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