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49 Ergebnisse für vermieter kaution versicherung verfügung

Miete, Rückzahlung Kaution, Fälligkeit
vom 5.7.2025 für 52 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Für eines dieser Dinge, einen Parketschaden, ist eine Versicherung hinzugezogen worden, um den Schaden zu regulieren. ... Ich frage mich an dieser Stelle, ob ich den Vermieter auf § 548 BGB hinweisen soll und nach der Rückzahlung der Kaution bitten soll. Oder ist die Frist für die Rückzahlung der Kaution mit dem Beauftragen der Kaution verlängert worden, so dass dieser warten kann, bis die Versicherung den Schadensfall abgewickelt hat.
Kaution wird unterschlagen
vom 5.1.2020 für 54 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Michael Krämer / Meisenheim am Glan
Zu Beginn des Mietverhältnisses mit meinem "Untervermieter" habe ich eine Kaution ich Höhe einer Monatsmiete an diesen (also nicht an den eigentlichen Besitzer der Wohnung) entrichtet und ab diesem Zeitpunkt meine Miete monatlich ebenfalls an ihn gezahlt. ... Ich muss diesen Monat rückwirkend eben jene Zahlungen an meinen nun neuen Vermieter (den Besitzer der Wohnung) entrichten und bin auf das Geld angewiesen. ... Was kann ich tun, greift hier meine Rechtsschutz Versicherung?
Vermieter fordert 435€ für Renovierung nach Wasserschaden
vom 12.4.2013 73 € Historischer Preis
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Der Vermieter versicherte uns, dass seine Versicherung für die Beseitigung der Schäden aufkommen würde. ... Wir bekamen nach Abschluss der Arbeiten einen Brief vom Vermieter, in dem er anführt, dass seine Versicherung nur 1200€ von den 2385€, die die Renovierung gekostet hat, übernehmen wird. ... In meinem Antwortbrief führte ich an, dass er als Vermieter nach §535 BGB verpflichtet ist, uns die Mietsache in einem angemessen Zustand zur Verfügung zu stellen und sie auch in diesem Zustand zu erhalten.
Wasser-/Kalkschäden, Kaution und Endrenovierung
vom 8.6.2009 80 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Der Vermieter weigert sich den Schaden auszubessern und verwies mich immer wieder behaarlich auf meine Hausratversicherung, die dafür aber nicht zuständig sein kann (hat mir die Versicherung bereits mitgeteilt). ... -------------------------------------------------------------------------------------------- Mietkaution Ich bin mir sicher, gelesen zu haben, das der Vermieter die Kaution max. 6 Monate einbehalten darf. ... Fragen: - Ist der Vermieter berechtigt die Miete 12 Monate einzubehalten?
Übergabeprotokoll Auszug Mieter
vom 4.7.2013 51 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Habe als Vermieter eine Wohnung abgenommen und einen durch die Mieter verursachten Wasserschaden im Laminat nicht bemerkt ,da dieser durch Farbeimer versteckt wurde. ... Versicherung zahlte nur die Hälfte ich zog den Restbetrag von der Kaution ab. Jetzt klagt der Mieter die von der Kaution abgezogene Hälfte ein.
Mängelbeseitigung/Streit mit ehemaligem Vermieter
vom 17.2.2015 118 € Historischer Preis
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Zur Sachlage: •Einzug von uns (4-köpfige Familie) am 1.8.2012 in 4-Zimmer-Wohnung •Vermieter ist der Lebensgefährte einer Bekannten •Befristeter Mietvertrag (Standardmietvertrag von bestform24.de), befristet bis zum 31.7.2015, da Vermieter dann eventuell selber mit seiner Familie einziehen möchte •Kaution i.H.v. 3.900,00 Euro wird als Kautionsbürgschaft (R+V Versicherung) hinterlegt, das Original der Bürgschaftsurkunde wird dem Vermieter übergeben •Die Wohnung ist bei unserem Einzug nicht renoviert (Vorbewohner war Raucher, dementsprechend sehen die Wände bei Einzug auch teilweise aus), es sind noch diverse Einrichtungsgegenstände der Vorbesitzer in der Wohnung (Vorhangstangen, Lampen, Badregale, Badezimmerspiegelschrank), die Küche muss teilweise neu gefliest werden •Im Übergabeprotokoll bei Einzug sind diverse Löcher in den Wänden vermerkt sowie das Vorhandensein von Vorhangstangen und Lampen •Wir vereinbaren (allerdings nur mündlich), dass der Vermieter nicht renoviert, wir dafür aber bei Auszug auch nicht renovieren müssen, auch nicht, wenn die Wände farbig gestrichen sind •Wir vereinbaren weiterhin (wiederum nur mündlich), dass wir als Mieter alle in der Wohnung befindlichen Einrichtungsgegenstände, die wir nicht haben möchten, entfernen und entsorgen können, was wir auch größtenteils getan haben (bis auf den Badezimmerspiegelschrank, der behalten werden sollte, was wir auch getan haben) •Im September 2014 wird klar, dass der Vermieter tatsächlich einziehen möchte, so dass wir anfangen eine neue 4-Zimmer-Wohnung zu suchen (was in München nicht ganz einfach ist) •Tatsächlich finden wir relativ schnell eine bestens geeignete neue Wohnung, allerdings mit Einzugstermin bereits am 15.1.2015 •Deswegen schließen wir eine Mietaufhebungsvereinbarung, die besagt, dass wir zum 31.1.2015 ausziehen können, als Gegenleistung zahlen wir 3.000,00 Euro, und zusätzlich einen Betrag von 500,00 Euro dafür, dass wir keine Schönheitsreparaturen durchführen müssen; diese Beträge überweisen wir fristgerecht •Am 16.1. ziehen wir aus der Wohnung aus •Am 22.1. fragt Vermieter, wann wir Übergabe machen wollen und fragt, ob er bereits vor 31.1. zur Begehung mit Handwerkern in die Wohnung könnte, daraufhin bieten wir ihm an, dass er bereits einen unserer Schlüssel haben kann (die Wohnung ist ja bereits zum großen Teil ausgeräumt, allerdings nicht vollständig), dieses Angebot nimmt er an und bekommt am 25.1. einen Wohnungsschlüssel; im Gegenzug fragen wir den Vermieter, ob es in Ordnung ist, wenn der zur Wohnung gehörende Keller am 31.1. noch nicht leer ist, der Vermieter erklärt sich damit einverstanden •In der Zeit bis zum 31.1. ist der Vermieter täglich in der Wohnung, fängt bereits an, in der Küche ein Loch in die Wand zu reißen, da er diese eventuell entfernen möchte, dies verursacht natürlich Schmutz, außerdem bewegen sich in dieser Zeit auch täglich mehrere Personen mit Straßenschuhen in der Wohnung; er demontiert außerdem selbst Badeinrichtungsgegenstände, was weiterhin Schmutz verursacht; Wände werden von den Kindern der Vermieter mit Kreide bemalt •Am 1.2. findet die Übergabe statt, die Wohnung ist zu diesem Zeitpunkt leer •Während der Begehung der Wohnung bemängelt der Vermieter den Zustand des Parketts (vor allem im Eingangsbereich) und erklärt uns, dass er das Parkett gerne renovieren lassen würde, wir könnten das ja über unserer Haftpflichtversicherung laufen lassen; ich bin damit absolut nicht einverstanden, da in meinem Ermessen das Parkett völlig normale Gebrauchsspuren aufweist, das Parkett in den Wohnräumen ist in völlig normalem Zustand, keine tiefen Kratzer etc.; wir können uns nur schwierig einigen, die Übergabe dauert 1,5 Stunden; am Ende vermerkt der Vermieter im Übergabeprotokoll jedoch lediglich, dass in allen Räumen „Gebrauchsspuren im Parkett" sind •Weiterhin ist im Übergabeprotokoll ein beschädigtes Türblatt vermerkt (welches wir tatsächlich durch aufklebbare Spiegel beschädigt haben), wir erklären uns aber bereit, dieses Türblatt zu ersetzen •Ansonsten sind im Übergabeprotokoll keine Anmerkungen •Wir vereinbaren (wiederum nur mündlich), dass der Keller bis zum 28.2. ausgeräumt sein muss und dass wir als Mieter bis dahin einen der Haus-/Wohnungsschlüssel behalten können •Bei diesem Termin erzählt uns der Vermieter, dass er erst Ende April 2015 in die Wohnung ziehen wird, da er und seine Lebensgefährtin es versäumt haben, sowohl seine als auch ihre momentane Mietwohnung fristgerecht zu kündigen, dass sie außerdem eine Küche im Wert von 14.000 Euro kaufen werden, dass der geplante Küchenumbau ca. 10.000 Euro kosten wird und dass sie hoffen, das alles finanziell meistern zu können und sich diesbezüglich aber Sorgen machen •Am Nachmittag des 1.2. teilt uns der Vermieter mit, dass die Schlüssel der Zimmertüren fehlen (welche wir schlicht vergessen haben); als wir diese am Abend des 1.2. in die Wohnung bringen möchten, müssen wir feststellen, dass der Vermieter den Schließzylinder der Wohnungstür bereits ausgetauscht hat; wir werfen die Zimmertürschlüssel in den Briefkasten ein •Am 12.2. ist der Keller bereits leer geräumt, bis auf oben genannten Badezimmerspiegelschrank und diverse Vorhangstangen und Handtuchhalter; wir teilen dies dem Vermieter mit und bitten ihn, uns die Bürgschaftsurkunde zurückzugeben und kündigen ihm an, dass wir ihm bei dieser Gelegenheit natürlich auch den letzten Schlüssel übergeben •Am 14.2. (ein Samstag) telefonieren wir mit dem Vermieter; während des Telefongesprächs teilt er uns mit, dass er uns die Bürgschaftsurkunde gerne übergeben wird; er teilt uns außerdem mit, dass er sich bezüglich eines Ersatzes für die beschädigte Zimmertür erkundigt hat, diese würde 120 Euro kosten, wir teilen ihm mit, dass wir uns gerne noch selber erkundigen möchten (Verwandte von uns arbeiten in einem Baumarkt und können eventuell etwas preisgünstiger dasselbe passende Modell bereitstellen); er fragt uns nach Badregalen, die nicht mehr da sind; ich erinnere ihn, dass wir mündlich vereinbart hatten, dass wir als Mieter alle Einrichtungsgegenstände (bis auf den Badezimmerspiegelschrank) entfernen und entsorgen können, was er erneut bestätigt und uns lediglich mitteilt, dass das schade sei, aber nicht zu ändern; er fragt uns weiterhin, wann wir die Schlüsselübergabe machen wollen, daraufhin teilen wir ihm mit, dass es eventuell noch am Samstag klappen könnte, dies aber nicht sicher ist, da ich (Mieterin) in diesem Moment arbeitstechnisch enorm eingespannt bin (ich bin freiberufliche Übersetzerin) und das ganze Wochenende von morgens bis abends in meinem Büro arbeiten werde und mein Mann mit unseren zwei Kindern beschäftigt ist, dass wir es aber versuchen werden und dass wir uns melden, wenn es uns zeitlich passt, was bis Montag einfach nicht der Fall war •Bis zu diesem Zeitpunkt ist die Kommunikation von beiden Seiten immer freundlich, wir sind uns per du und vom Vermieter wird immer vermittelt, dass man sich ja über alles einigen könne und dass man sich ja kennt und man nicht „böse" werden möchte; wir haben dem Vermieter sogar ein noch sehr gut erhaltenes Bücherregal geschenkt, dass noch in der Wohnung war und dass wir verkaufen wollten, dass er aber gerne haben wollte und sehr gerne angenommen hat •Am 17.2. (heute, 3 Tage nach dem letzten Anruf) finden wir ein Kuvert im Briefkasten, auf dem handschriftlich vermerkt ist: „Einwurf per Bote, 16.2.2015, 22:25", darin befindet sich ein Schreiben vom Vermieter datiert auf den 16.2. mit folgendem Text (Anmerkungen von uns in Klammern): „Sehr geehrte…, da leider sämtliche Gespräche und Einigungsversuche meinerseits von Ihnen abgelehnt wurden bin ich nun gezwungen diesen Weg zu gehen.
Keine Kaution=fristlose Kündigung
vom 12.11.2007 30 € Historischer Preis
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Der Mieter sollte gemäß Mietvertrag eine Kaution nach gesetzlichen Vorgaben (3 Raten) zahlen, bei Mietbeginn ist die erste Rate fällig. ... Eine Anfrage beim Amtsgericht/Schuldnerkartei bestätigte meinen Verdacht, der Mieter hat 6 Monate vor der Mietvertragsunterzeichnung die Eidesstattliche Versicherung abgegeben. ... Die Nichtzahlung der Mietkaution berechtigt den Vermieter zur fristlosen Kündigung wegen schuldhafter Vertragspflichtverletzung (LG München I <a class="textlink" rel="nofollow" href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?
Haftpflichtschaden - Waschbecken
vom 1.10.2012 40 € Historischer Preis
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Ich habe den Schaden meiner Haftpflichtvers. gemeldet, und diese scheint auch bereit zu sein, zu regulieren, hat allerdings mit meinem ehemaligen Vermieter noch keinen Kontakt aufgenommen. ... So weit ich weiss, steht dem Geschädigten nur der Zeitwert als "Ersatz" zur Verfügung, bzw. wird von der Versicherung ausgezahlt. Darf mein ehemliger Vermieter den kompletten Neuwert von der Kaution abziehen?
Schadenersatz an Vermieter von Maschinen von privat - neu für alt?
vom 18.4.2016 50 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Der Vermieter (gewerblich) stellt uns (privat) nur den Motor zur Begutachtung zur Verfügung, nicht aber z.B. das Alter oder die Historie des Gerätes. ... Wir können uns diesen Bestand nicht erklären und fragen uns, was wir ersetzen müssen und welche Informationen wir zum Beweis und zum Nachvollziehen vom Vermieter anfordern können. Die Kaution von 400€ wurde einbehalten.
Nebenkostenabrechnung, schwieriges Mietverhältnis
vom 30.1.2007 80 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Der Vermieter zahlt für sein Objekt die Grundsteuer und die Versicherungen, Kaminkehrer etc. ... Die Grundsteuer und Versicherung wurden in den Berechnungen des Mieters nie berücksichtigt und konnten auch vom Vermieter, wegen den Unklarheiten der Heiz- und Warmwasser-Kosten, nie abgerechnet werden. ... 7.)Kann der Vermieter den Betrag (ca.450,- EUR) von der Kaution abziehen weil die Miete für die Finanzierung benötigt wird?
Wohnmobil Kaution einbehalten
vom 13.7.2023 für 130 €
beantwortet von Rechtsanwalt
Der Vermieter hat die Kaution (1000,-- €) einbehalten, da am Fahrzeug Schaden vorlägen. ... Von diesem Betrag wurde von der VGH Versicherungen abzüglich der Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000,-- € ein Betrag in Höhe von 1.800,--€ gezahlt. ... Gilt dann mein Anspruch auf die Rückzahlung der Kaution weiterhin?
Parkettschaden kurz vor Auszug
vom 8.12.2007 30 € Historischer Preis
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Als "Retourkutsche" erhielt ich heute Abend einen Brief von ihm, in dem er mir von der von ihm einbehaltenen Kaution i.H.v. €500,- (ohne Zinsen nach 4 Jahren ??) ... Weitere €76,80 zieht der Vermieter von der Kaution ab als anteilige Miete vom 16.06.-23.06.07, also für den Zeitraum nach der Kündigung bis zur verspäteten 2. ... Darf der Vermieter die o.g.
Kautionsverweigerung
vom 4.6.2009 20 € Historischer Preis
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Hallo, und zwar habe ich ein Problem mit meinem Ex-Vermieter. Dieser zahlt mir die Kaution nicht zurück. ... Seit dem Auszug sind jetzt 4 Monate vergangen, von der Versicherung erhoffe ich mir ehrlich gesagt nicht viel.
Vermieter will Freund als Bürgen sowie dessen Schufa!
vom 3.3.2011 20 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Dafür sollte mein Freund, der nicht im Mietvertrag steht eine Bürgschaft unterschreiben, was er auch für nur die Kaution tun wollte nur das der Verwaltern (ein Finanz u ImmobilienMarkler) eine Bürgschaft für die komplette Wohnung aufgesetzt hat u meine Freund nichtsahnent unterschrieb, ohne mein Einverständnis. Zwischenzeitl habe ich aber eine Kautionsbürgschaft abgegeben u bin der Meinung das mein Freund nicht mehr Bürgen brauch.Jetzt will der Verwalter von ihm eine Schufa, was ich strickt ablehne da er nicht im Mietvertrag steht u ich ja die Kaution habe. ... Er versucht auch sich meine Versicherungen als Makler zu erschleichen.
Schäden in Treppenhaus bei Auszug
vom 8.7.2006 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Knapp eine Woche später bekam ich eine Email mit den Fotos der Schäden für die Versicherung (gemäß Übergabeprotokoll). ... (wir haben ihm 5 Tage die Woche zur Verfügung gestellt, mehr als nötig!). ... 3) Kann der Vermieter diese Kosten einfach über die Kaution einbehalten?
Mietminderung Kaution Doppelvermietung
vom 15.8.2007 30 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Es wurde von uns eine Kaution von 500,- Euro hinterlegt. ... Die Tatsache, dass die Klägerin gegenwärtig noch die von uns geleistete Kaution hat, wird vom Anwalt der Gegenseite dagegen nicht erwähnt. ... In wie weit, können wir in Abzug bringen, dass das WC offensichtlich doppelt vermietet worden war (dadurch Verschmutzung etc.) und uns - trotz anderer mündlicher Versicherung und ausweislich des Mietvertrages nicht allein zur Verfügung stand?
Mieterschaden
vom 23.7.2012 55 € Historischer Preis
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beantwortet von Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Thomas Mack / Frankfurt am Main
Mit der Versicherung des Mieters habe ich rumgefeilscht, sie hat aber letzten Endes nur ca. 1000€ bezahlt. Den Rest habe ich von der Kaution einbehalten, was der Vermieter mir jetzt übel nimmt. ... 4) Kann die Versicherung durch ein Gutachten den Preis des Laminats bestimmen, obwohl der Handwerker meines Erachtens nach einen fairen Preis verlangt hat?