Kindesunterhalt, Titel, Abänderungsklage
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
Sehr geehrte Anwältin, sehr geehrter Anwalt, ich zahle seit Jahren alleine (Vater nicht unterhaltsfähig) den Barunterhalt für den beim Vater lebenden Sohn gemäss Titulierung von zuletzt ca. 400.-€. ... Ich gehe nun davon aus dass der Unterhaltsanspruch verwirkt ist und möchte per Abänderungsklage den Titel aufheben lassen. ... Wird dann ggf. erst zum Ende des Semesters der Titel aufgehoben?