zurzeit erstelle ich mit "elster" meine einkomensteuerklärung. ich bin verheiratet, bin angestellter und habe einen 20 jährigen sohn. er wohnt nicht auswärts. er hat am 01.04.2010 eine 36-monatige betriebliche ausbildung zum sport- und fitnesskaufmann (ihk)bekommen. seine ausbildungsvergütung beträgt 270,00 euro pro monat. außer dieser vergütung erhält er keine weiteren zuwendungen. die betriebliche wochenarbeitszeit beträgt 40 stunden und verteilt sich auf 6 wochentage. für pendelfahrten zwischen wohnung und arbeitsstätte muß er als selbstfahrer mit eigenem pkw i.m. 45km (hin) und 45km (zurück) = 90km-fahrkilometer an 6 tagen pro woche zurücklegen. hieraus ergeben sich 90km x 6tage x 4wochen/pro monat = 2.160km fahrkilometer pro monat. ungeachtet dieser pendelfahrten ist es für seine ausbildung zwingend erforderlich, dass er i.m. alle 1,5 monate an einem blockunterricht teilnimmt. der veranstaltungsort dafür befindet sich in 350km entfernung zum wohnort. hierfür fallen also extra fahr- und übernachtungskosten an. nun meine fragen: 1.) da er zu den geringverdienern zählt, also keine steuern zahlt, kann er selbst keine erklärung abgeben. kann ich irgendwie/irgendwo seine nicht unerheblichen aufwendungen geltend machen?