Herausgabetitel Herd/Backofen - Vollstreckungsschutz nach § 765a ZPO?
vom 9.8.2009
60 €
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Der Schuldner hat zwei Kleinkinder sowie eine Lebensgefährtin und verfügt offenkundig nicht über ausreichende Mittel, einen wenn auch geringwertigen Herd oder auch nur Kochplatten zu erwerben. ... Die Zwangsvollstreckung durch Wegnahme von Herd, Backofen und Dunstabzugshaube hat der Schuldner durch Widerspruch gegen die Zwangsvollstreckung verhindert, ich habe beim AG nun einen Durchsuchungsbeschluss beantragt. ... Bestehen für den Schuldner Aussichten auf Erfolg eines Vollstreckungsschutzantrages nach § 765a ZPO in Bezug auf Backofen und Herd (in Bezug auf die Dunstabzugshaube ja wohl eindeutig nicht)?