Privathaftpflichtversicherung, Schaden an aus Gefälligkeit überlassener Sache
vom 3.1.2020
für 55 €
beantwortet von
Rechtsanwalt Reinhard Otto / Bielefeld
In den Versicherungsbedingungen sind Schäden an gemieteten, geliehenen, geleasten oder gepachteten Sachen von der Versicherung ausgeschlossen. ... Wie sehen Sie unsere Chancen, von der Versicherung den Schaden ersetzt oder teilweise ersetzt zu bekommen?