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Diese Antwort ist vom 07.07.2015 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten, wobei ich davon ausgehe, dass Sie Eigentümer des Gebäudes sind und dieses selbst bewohnen:
Grundsätzlich übernimmt die Gebäüudeversicherung Schäden am Gebäude, die Hausratversicherung Schäden an den beweglichen Sachen, die nicht Bestandteil des Gebäudes sind.
Die von Ihnen genannten Schäden wären danach von der Gebäudeversicherung zu regulieren.
Voraussetzung ist natürlich, dass eine Eintrittspflicht der Versicherung besteht, also ein versicherter Schaden eingetreten ist. Was versichert ist, können Sie dem Versicherungsvertrag entnehmen.
Ein Leitungswasserschaden sollte aber eigentlich in jeder Gebäudeversicherung versichert sein.
Bitte beachten SIe Ihre Obliegenheiten im Versicherungsfall, also rechtzeitige Schadenmeldung etc. Sie riskieren sonst Ihren Versicherungsschutz. Am sichersten wäre, den Schaden allen in Betracht kommenden Versicherungen zub melden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
07.07.2015 | 13:45
Meine Frage bezog sich in erster Linie darauf, ob bei einem Leitungswasserschaden nun auch die verursachende Duschtasse und Kabine zum Versicherungumfang gehört oder nur die Beseitigung des Wasserschadens?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
07.07.2015 | 14:32
Abgedeckt sind nach den meisten Versicherungsbedingungen alle Schäden, die durch den Versicherungfall entstehen, also Folgeschäden. War die Duschwanne schon vorher defekt, wird sie nicht ersetzt.
Sie schreiben jetzt, der Schaden sei durch die Wanne verursacht worden. Vorher schrieben Sie, der Schaden sei durch die darunter liegenden Rohre verursacht worden.
Bei letzterem wäre ein erforderlicher Ausbau und Wiedereinbau von Dusche und Kabine, also Wiederherstellung des vorherigen Zustandes, höchstwahrscheinlich durch die Gebäudeversicherung abgedeckt. Bei ersterem wäre nur die Beseitigung des Wasserschadens abgedeckt.
Bitte beachten Sie, dass sich der genaue Versicherungsumfang nur nach Einsicht in die Vertragsunterlagen bestimmen lässt.
Jedenfalls Trockung und Reparatur des Rohrsystems sind aber in jedem Fall Fälle für die Gebäudeversicherung, nicht für die Hausratversicherung.