Meldepflicht von Nebentätigkeit bei Hauptarbeitgeber
vom 12.4.2020
für 35 €
Zu Grunde liegt folgender Zusatz zu meinem Arbeitsvertrag bei Unternehmen X. "Gemäß der Arbeitsordnung von Unternehmen X ist der Arbeitnehmer verpflichtet, jede bei Vertragsabschluss bereits ausgeübte oder später beabsichtigte entgeltliche Nebentätigkeit anzuzeigen. Das Unternehmen X ist berechtigt, die Nebentätigkeit zu untersagen, wenn dadurch 1.) eine Konkurrenzsituation gegenüber Unternehmen X entsteht, 2.) gegen Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes verstoßen wird (insbesondere §§ 3 und 5), 3.) die ordnungsgemäße Erfüllung der Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis gefährdet ist, 4.) sonstige Unternehmensinteressen erheblich beeinträchtigt werden können."