Änderung des Verhältnisses nach Kaufvertrag
beantwortet von
Rechtsanwalt Marcus Schröter, MBA / Bad Nauheim
Der Kaufvertrag hat keine besonderen Wünsche der beiden Seiten beinhaltet. ... Daher weitere Frage, ob man keinen Mietvertrag sondern eine Art einer Vereinbarung treffen kann, dass die Familie B weiterhin zwar dort wohnt, aber auch die vollständige Verantwortung, so wie im Notarvertrag vereinbart weiterhin (z.B. für mögliche kommende Schäden) trägt? Denn laut Kaufvertrag gehen die Nutzen, Lasten sowie Gefahren des Untergangs erst mit Räumung der Wohnung und Besitzübergang auf die Familie A über.