Diese wurde durch den Vormieter wie folgt inseriert: "Nachmieter ab 1.4.15 in <Ortsname> gesucht. 3 ZKBB, 85 qm, Küche (1Jahr alt) ist mit Abstand zu übernehmen. ... Da wir dringend zum 1.5.15 eine Wohnung brauchen und in Zwischenzeit keine passende Wohnung gefunden haben, haben wir uns das nochmal überlegt, den Vormieter nochmal kontaktiert, ob die Wohnung noch frei ist, die Küche nochmal genauer angeguckt und mit dem Vormieter vereinbart, dass wir die Küche für 1.800 € übernehmen und wir die Original-Rechnung der Küche haben wollen. ... ; Die Exfreundin habe die Rechnung noch nicht gefunden; Er kann keinen Nachdruck beim Möbelhaus erfragen, weil er nicht weiß, wo die Exfreundin die Küche beauftragt hat; Er hat keine Lust mehr sich zu bemühen und wir müssten jetzt damit leben, dass wir die Küche ohne Rechnung bekommen) Nun würden wir gerne vom Kaufvertrag zurücktreten, weil: 1. wir für die Gewährleistung bei Gerätedefekt die Rechnung brauchen 2. wir nun Zweifel daran haben, dass die Küche wirklich sein Eigentum ist.