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Küche gekauft in der Mietwohnung vom Vermieter

18. September 2023 14:33 |
Preis: 36,00 € |

Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Auszug aus Mietwohung mit Übernahme Küche

Guten Tag,
ich habe vor 6 Jahren eine Wohnung gemietet und ziehe jetzt aus.
Hier ist eine Einbauküche drin. Der Vermieter hat mir diese für 4000€ Verkauft welche ich cash bezahlt habe. Daraufhin habe ich seine Kaufunterlagen von der Küche erhalten.
Heute will er allerdings nichts mehr davon wissen und ich muss die Küche da lassen. Wie gehe ich jetzt vor?
Liebe Grüße

18. September 2023 | 15:12

Antwort

von


(14)
Roßmarkt 194
86899 Landsberg
Tel: 08191 3020
Web: https://www.kanzleiherr.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Grundsätzlich kann ein Kaufvertrag auch mündlich geschlossen werden. Damit haben Sie wirksam die Küche gekauft und nach Ihren Angaben auch bezahlt. Damit haben Sie auch das Recht diese mitzunehmen bzw. gegebenenfalls gegen eine Ablöse an den ehemaligen Vermieter zurückzulasen.

Problematisch ist in Ihrem Fall aber der Nachweis. Ist den im Mietvertrag irgendetwas bezüglich der Küche geregelt? Z.B. dass diese erworben wird oder ähnliches? Wenn dort nichts geregelt ist und auch keine sonstigen Vereinbarungen schrifltich bzw. in Textform getroffen wurden, spricht der Erste Eindruck - eine Küche in einer Wohnung - dafür, dass diese Teil der Wohnung ist und dem Eigentümer gehört. Haben Sie den Zeugen, die die mündliche Vereinbarung und oder die Kaufpreiszahlung nachweisen können? Was für Küchenunterlagen wurden Ihnen überlassen? Lediglich die Betriebsanleitungen oder die Rechnungen?

Wenn es keinerlei Nachweise gibt, wird es für Sie schwer sein das Eigentum zu beweisen.

Sie könnten Ihre Küche daher prinzipiell bei Auszug einfach mitnehmen. Ihr Vermieter müsste dann im Nachgang Sie auf Rückgabe der Küche und hilfsweise Schadensersatz verklagen. Dabei müsste dieser nachweisen, dass die Küche in seinem Eigentum steht. Wenn Sie im Besitz der Original-Rechnung sind, wird es gegebenenfalls auch für diesen schwierig werden. Wobei der erste Anschein für ein Eigentum von ihm spricht. Gegebenenfalls wird er Zeugen haben die bestätigen, dass die Küche bereits vor Ihrem Einzug vorhanden war - das müssten Sie auch vor Gericht zugeben, dass dem so ist. Dann wären Sie am Zuge und müssten vortragen, dass Sie die Küche erworben haben. Gegebenenfalls helfen die Ihnen übergebenen Kaufunterlagen, wenn sich darin die Originalrechnung befindet, da man sich fragen könnte, warum Ihr Vermieter Ihnen diese anderenfalls übergeben hätte. Wenn Ihnen hier aber der Nachweis (das Sie die Küche erworben haben) mangels Beweise nicht gelingt, dürfte das Urteil voraussichltich gegen Sie ausgehen. Ob Ihr Vermieter Sie verklagt, ist nicht absehbar. Vielleicht erinnert er sich nach Ihrem Auszug und der Mitnahme der Küche auch wieder an diese Vereinbarung.

Um ein Prozessrisiko abzuwägen und auch einer möglicherweise böswilligen Strafanzeige (wenn Ihr Vermieter behauptet Sie hätten die Küche entwendet) zu entgehen, könnten Sie auch vorab - z.B. über einen Rechtsanwalt - schriftlich zur Erklärung bezüglich der Eigentümervehrältnisse auffordern und sich damit dahingehend positionieren, dass Sie Eigentümerin sind und gegen Ihn weitere Schritte einleiten werden, wenn er wahrheitswidrig das Gegenteil behauptet.

Am Ende wird es in Ihrem Fall auf potenzielle Nachweise des Eigentumsübergans auf Sie ankommen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwältin Yvonne Herr, LL.M.
Fachanwältin für Arbeitsrecht, Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

ANTWORT VON

(14)

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