Rücktritt vom Kauf einer Küche vom Vormieter
vom 21.3.2015
40 €
Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
beantwortet von
Rechtsanwalt Jan Wilking / Oldenburg
In der Hoffnung, dass die Exfreundin ihren Krieg nicht auf unseren Rücken austrägt und die Rechnung übergibt, habe ich dennoch folgenden Kaufvertrag unterschrieben: ---------- Kaufvertrag <Ortsname>, den 8.3.2015 zwischen Vormieter: <Name und Adresse> Nachmieter: <Name und Adresse> Die Einbauküche wurde besichtigt und wird von dem o.g. ... ; Die Exfreundin habe die Rechnung noch nicht gefunden; Er kann keinen Nachdruck beim Möbelhaus erfragen, weil er nicht weiß, wo die Exfreundin die Küche beauftragt hat; Er hat keine Lust mehr sich zu bemühen und wir müssten jetzt damit leben, dass wir die Küche ohne Rechnung bekommen) Nun würden wir gerne vom Kaufvertrag zurücktreten, weil: 1. wir für die Gewährleistung bei Gerätedefekt die Rechnung brauchen 2. wir nun Zweifel daran haben, dass die Küche wirklich sein Eigentum ist. Können wir aus den genannten Gründen vom Kaufvertrag zurücktreten?