Ungefragte KFZ-Reparatur - Gewerbe an Privat
vom 11.6.2014
45 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Wir - GMBH - haben einen gebrauchten Geschäftswagen, sehr günstig, ohne bekannten Mangel, ohne Garantie, mit genannten Mängeln (Frontschaden repariert) mit Kaufvertrag an Privatperson verkauft. Drei Leute (die Käufer) hatten vorher das Auto begutachtet und nichts gefunden. ... Er wollte dann den Wagen auf eigene Kosten (schwarz) reparieren, da der Wagen ja günstig war.