Fristlose Kündigung wegen unerlaubter Untervermietung
beantwortet von
Rechtsanwalt Martin Schröder / Saarbrücken
Dass die Untervermietung gewinnbringend erfolgt, wurde dem Vermieter nicht mitgeteilt. ... Am 01.12.2016 erhielt ich vom Vermieter eine fristlose Kündigung des Zimmers wegen unerlaubter Untervermietung ohne vorherige Abmahnung. Meine Frage ist, ob die fristlose Kündigung rechtens ist und ob eine Kündigung - auch eine ordentliche - im Hinblick auf die mündliche Zustimmung des Vermieters überhaupt möglich ist.