Zusatzvereinbarung Duales Studium
vom 21.8.2014
40 €
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beantwortet von
Rechtsanwalt Andreas Wehle / Aachen
Sehr geehrte Anwälte, ich habe bei Studienbeginn (Duales Studium) neben meinem Ausbildungsvertrag eine Zusatzvereinbarung unterschrieben, in der ich mich verpfliche für 2 Jahre nach Studienende in meinem Unternehmen tätig zu bleiben "Herr X verpflichtet sich nach Ende der Ausbildung der Firma für eine Vertragsverlängerung von mindestens 2 Jahren". ... Ich habe in den drei Jahren Studium lediglich meine Ausbidlungsvergütung erhalten. ... Dies gilt auch für den Fall, dass die Gesellschaft durch schuldhaft vertragswiedriges Verhalten des Mitarbeiters zur fristolsen Kündigung des Arbeitsvertrages veranlasst wird".