Ablösung von Überbau
beantwortet von
Rechtsanwalt Peter Dratwa / Düsseldorf
Die geteilten Grundstücke, incl. ... Dass in diesem Zusammenhang eine Baugenehmigung für die Garagen vorlag ändert nach u.E. an dem Umstand nichts, da die Baugenehmigung grundsätzlich unbeschadet der Rechte Dritter erteilt wird. ... Da der überbaute Grund schuldhaft durch den Eigentümer (d.h. ohne amtliche Vermessung) verkauft wurde, erachten wir es legitim den Wert des Grundstücks entsprechend dem Bodenrichtwert von 1982, und eventuell zusätzlich die nach dem Verkauf erfolgten Entschließungskosten,als Entschädigung, bzw, als Basis für eine Überbaurente zu fordern.