Kürzung Ehegattenunterhalt bei schwerer Krankheit
beantwortet von
Rechtsanwalt Gerhard Raab / Frechen-Königsdorf
Scheidung Juli 2009 620,- Euro Ehegattenunterhalt Vergleich zum nachehelichen Unterhalt: Grundlage des Vergleichs sind bei dem Antragsgegner (ich) ein monatliches Nettoeinkommen nach Abzug der Fahrkosten und der Pflegeversicherung von rund 3000,- Euro und ein monatliches Nettoeinkommen der Antragstellerin von rund 540,- Euro. ... Das sind 840,- Euro Kindesunterhalt und 620,- Euro Ehegattenunterhalt in Summe 1460,- Euro monatlich.