Hallo, folgender Sachverhalt: - volljähriges Kind (in Schulausbildung) verlangt Unterhalt - kein Problem, wenn das Kind die Einkommensverhältnisse des anderen Elternteils und vor allem seine eigenen Einkünfte aus einer Gewerbetätigkeit offen legt (obwohl ich bezüglich meines Einkommens sehr dünn angesiedelt bin) - aktuelle Einkommensunterlagen von mir wurde vom Kind nicht angefordert, Zahlungsbegehren erfolgt aufgrund eines vor Gericht strittigen Gutachtens über mein Einkommen (selbständig)aus einem anderen Verfahren - auch aus einem anderem Zeitraum ! ... - erst in diesem Berufungsverfahren werden von dem volljährigen Kind und dem anderen Elternteil die Einkommen offen gelegt. - Habe in diesem Zusammenhang PKH erhalten und auch rückwirkend (durch Beschwerde) auf die 1. ... Im Verhandlungtermin, da sich Richter und Gegner-Anwalt über das vortägliche Telefongespräch unterhielten, ging ich davon aus, dass in dieser Vorkorrespondenz (bin kein Anwalt) die Vollmacht der Gemeinde dem Gericht vorgelegen wurde.... die Gemeinde hatte dem Anwalt keinerlei Vollmachten übertragen - meinen Augen und nach meinem Verständnis wurde die Klage des volljährigen Kindes bis einschl.04/2007 abgelehnt.. aber ab 05/2007 sei ich angeblich zahlungspflichtig (fiktives Einkommen) .. aber ab 05/2007 war der Anwalt der Gegenpartei nicht legitimiert !!!