Laut diesem Schreiben sind in der Zwischenzeit folgende Kosten angelaufen: -Hauptforderung der Mandantin: 121,51€ -Zinsansprüche der Mandantin aus Verzug ab frühestens 10.04.2016 gemäß §§ 280, 286 BGB aus dem jeweiligen Rechnungsbetrag (in der Summe 121,51€) in Höhe von 5,00%: 1,46€ -Verzugsschaden aus erfoderlich gewordener Beauftragung der Firma KOHL gemäß § 280 BGB iVm § 13 RVG, Nr. 2300, 7002 VV RVG: 103,82€ - Verzugsschaden aus erfoderlich gewordenen Drittauslagen gemäß §§280,670,675 BGB: 5,90€ Summe: 232,69€ Zahlungsziel bis zum 12.07.2016 Da ich bis zu diesem Zeitpunkt weder von unitymedia noch von der Firma KOHL ein Schreiben erhalten haben, habe ich mich sofort per Mail mit dem Anwalt in Verbindung gesetzt, um herauszufinden um was es überhaupt geht und um meine korrekte Adresse mitzuteilen. ... Desweiteren habe ich den Anwalt aufgefordert mir den ursprünglichen Schriftverkehr von unitymedia (Rechnung, Mahnungen etc.) und eine detaillierte Aufstellung der entstanden Inkassokosten bis zum 22.07.2016 zukommen zu lassen. ... Sowohl die Aufforderung zur "Rückgabe Zubehör" vom 20.02.2016, als auch die Rechnung vom März 2016, die 1.