Für meine Wohnung, die 19% Flächenanteil am Gebäude hat und nur von zwei Personen bewohnt wird, soll der Verbrauch demnach 42% der Gesamtheizkosten des Gebäudes und 49% der Gesamtwarmwasserkosten betragen haben, mit der Konsequenz einer Nachforderung im vierstelligen Bereich. ... Auch wenn ich als Vermieter nicht der Schuldner bin, wird sich der geschilderte Umstand durch die CO2-Abgabe und bei Neuvermietung für mich negativ auswirken.