Drei Monate nach dieser Wohnrecht-Bestätigung zieht der Wohnrecht-Besitzende (und Miteigentümer) nahezu ohne Vorankün- digung aus der Wohnung zu einem neuen Partner, die Wohnung ist seitdem bereits seit einem Jahr unbewohnt und steht zum Verkauf an, weil die Miteigentümerin (die Erbin) sie nicht übernehmen/nutzen/kaufen will/kann. Nach wie vor zahlt der ausgezogene Wohnrecht-Besitzende die Wo.- Nebenkosten, demzufolge/demnach bis zum Verkauf der Wohnung -ist das weiterhin so logisch und legitim, und womit wird das begründet? Kann der Wohnrecht-Besitzende (um aus den Kosten herauszukommen) den "schnellen Verkauf um jeden Preis" verlangen - vermutlich nicht, ich denke, beide Miteigentümer müssen sich einvernehmlich auf einen angemessenen Verkaufspreis einigen?!