Zu diesem Zeitpunkt wohne ich 2 Jahre in meiner Wohnung. ... Diejenige Vertragspartei, die sich auf eine Verkürzung oder Verlängerung der Regelfristen berufen möchte, ist beweispflichtig dafür, dass der Grad der Abnutzung der Wohnung oder einzelner Räume ein Abweichen von den Regelfristen rechtfertigt. (...) 14. Rückgabe der Mietsache (...) 14.2 Hat der Mieter Änderungen der Mietsache vorgenommen, so hat er den ursprünglichen Zustand spätestens bis zur Beendigung des Mietverhältnisses wiederherzustellen. (...) 14.3 Die gemäß 5.2 bis 5.4 fälligen Schönheitsreparaturen sind rechtzeitig vor Beendigung des Mietverhältnisses nachzuholen. (...) 14.4 Sind bei Beendigung des Mietverhältnisses Schönheitsreparaturen im Sinne von 5.2 der AVB noch nicht fällig, so hat der Mieter an die Vermieterin einen Kostenanteil zu zahlen, die Übernahme der Schönheitsreparaturen durch den Mieter bei der Berechnung der Miete berücksichtigt worden ist.