ich habe beim amtsgericht einen mahnbescheit beantragt, dieser wurde dem schuldner zugestellt, dieser hat dagegen einspruch eingelegt. jetzt geht die sache vor gericht,und ich muss die forderung bzw. den anspruch beweisen. der schuldner hat mir damals einen schuldschein ausgestellt, hat eine zahlungsvereinbarung unterschrieben, die er nicht eingehalten hat und ich habe den mailkontakt in dem zu erkennen ist, dass er mir das geld schuldet. jetzt meine frage: wie sehen meine chancen vor gericht aus, was muss ich evtl beachten und was beschließt das gericht letztendlich in der verhandlung?