Sehr geehrter Ratsuchender,
im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit könnten Sie Ihr Vorhaben umsetzen, wobei aber zu klären wäre,
- was mit dem Geld passieren soll, wenn die Kunden immer pünktlich zahlen?
- Ob und wie eine Verzinsung erfolgen soll?
- in welcher Höhe soll Sicherheit hinterlegt werden?
- wie der Hinterlegungsbetrag abgesichert werden soll?
- wann die Auszahlung nach Vertragsende erfolgen soll?
Diese Einzelheiten wären außerhalb einer ERSTberatung zu klären.
Sofern Sie dann Kunden finden, die so einen Vertrag unterzeichnen, wäre dieses zumindest rechtlich durchaus zulässig und möglich, da eben in Deutschland die Vertragsfreiheit gilt, sofern nicht gesetzliche Verbote tangiert werden - und Letztes wäre nicht der Fall, wenn die obigen Punkte berücksichtigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
Damm 2
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