Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts wie folgt beantworte:
Bei einem Anerkenntnis ergeht in der Regel ein Anerkenntnisurteil, das Sie auch zur Kostentragung verpflichtet. Die Angelegenheit dürfte damit erledigt sein. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie dann auch bezahlen und keine Vollstreckungsmaßnahmen der Gegenseite nötig sind. Zusätzlich zur Hauptforderung fallen Zinsen an. Weitere Kosten sind die Gerichtskosten sowie die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts. Diese Kosten werden Ihnen dann vom Gericht bzw. der Gegenseite mitgeteilt.
Möglich ist es auch, mit der Gegenseite einen Vergleich dahingehend zu finden, dass Sie die Hauptforderung bezahlen und die Gegenseite daraufhin die Klage zurücknimmt. Die Gerichtskosten sind dann in der Regel vom Kläger zu tragen. Auf Antrag kann das Gericht hierzu aber auch eine andere Entscheidung treffen, weswegen diesbezüglich eine Lösung gefunden werden sollte.
Da das Gericht einen Vergleich vorgeschlagen hat, sollte eventuell abgewartet werden, ob dieser von der Gegenseite angenommen wird oder nicht. Oftmals werden Fristen bis zum letzten Tag ausgeschöpft, auch wenn gegenteilige Äußerungen getätigt wurden. Für Sie kann es kostengünstiger sein, die Frist des Gerichts hierzu abzuwarten. Je nach Sach- und Rechtslage kann es unter Umständen sogar ratsam sein, die Angelegenheit mittels Urteil entscheiden zu lassen und abzuwarten, ob tatsächlich Berufung eingelegt wird.
Eine abschließende Beurteilung Ihrer Angelegenheit ist ohne Kenntnis der Unterlagen allerdings nicht möglich. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass eine konkrete Empfehlung daher erst nach Prüfung des bisherigen Schriftverkehrs abgegeben werden kann, was im Rahmen dieser Plattform nicht möglich ist.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.
Mit freundlichen Grüßen,
Marion Deinzer
Rechtsanwältin
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