Vertragsübernahme nach Eigentümerwechsel
vom 7.4.2015
30 €
Historischer Preis
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beantwortet von
Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M. / Isernhagen
Der vorige Eigentümer ging einen Vertrag zur Wartung der Heizungsanlage sowie einen Mietvertrag für drei Wärmemengen- und zwei Wasserzähler mit einem Installateurbetrieb ein. Im Notarvertrag wurde vermerkt, dass wir diese Verträge mit übernehmen. ... Zu meinen Fragen: - gehen die Verträge die zwischen dem ehemaligen Eigentümer und der Installationsfirma geschlossen wurden automatisch auf mich über nur weil die im Notarvertrag so vermerkt ist?