Seitens des Verkäufers, vertreten durch einen Makler wurde immer ganz klar behauptet, dass die Kosten der "laufenden Schwammsanierung" vom Verkäufer getragen werden. ... Im Kaufvertrag steht dazu folgendes: "Der Verkäufer hält den Käufer von sämtlichen mit der laufenden Schwammsanierung verbundenen Kosten frei, hierzu gehören auch alle damit verbundenen Nebenarbeiten z.B. ...., auch die Beseitigung der Ursachen. Außerdem wird der Käufer frreigehalten von au fihn entfalledne künftige Schwammsanierungskosten für den Kaufgegenstand, soweit diese Kosten auf solche Bereiche entfallen, die bei der gegenwärtigen Sanierung nicht erfasst werden können und diese bis zum 30.06.2016 schriftlich vom Käufer gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden" Und weiter: "Falls bis zum Übergabetag noch Arbeiten zu dieser Schwammsanierung - aufgrund des laufenden Apothekenberiebs - ausstehen bzw. nicht umgesetzt worden sind, werden die Kosten der Restarbeiten durch Kostenvoranschläge geschätzt und durch der Verkäufer bezahlt die Summe der Kostenvoranschläge zweckgebunden an die WEG-Kasse."