Gewährleistung für ein Handy verweigert
vom 28.11.2005
30 €
Historischer Preis
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Aktuellen Kostenvorschlag
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Hallo, im September 2005 habe ich in einem Elektrogeschäft einen Mobilfunkvertrag abgeschlossen und im Rahmen dieses Vertrages ein Handy vom Typ Samsung SGH-P730 zum Sonderpreis erworben. Das Display des Handys ist im Deckel eingelassen, der sich aufklappen und zugleich drehen lässt. Eben dieses Klappdrehgelenk hat sich bereits wenige Tage später beim Öffnen des Deckels quasi ausgerenkt: Der Deckel war zwar nicht ab, hing aber nur noch lose am Handy.