Lebe getrennt - Problem mit Versicherungsschutz
vom 1.4.2009
50 €
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beantwortet von
Rechtsanwältin Jutta Petry-Berger / Frankfurt
Ihr Mann informierte uns dann nur wenige Tage später darüber, dass er sich für eine Mitgliedschaft in der XYZ entschieden hätte. Unserer Aufforderung nach Einreichung einer entsprechenden Kündigung seiner Mitgliedschaft bei uns kam er nicht nach. ... Die ABC schreibt, eine Kündigung ist nicht erfolgt, schreibt aber dann weiter, das kein Versicherungsschutz besteht.